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Führerscheinklassen

Welchen Führerschein möchtest du genau machen? Verschaffe dir einen Überblick über die bei uns angebotenen Führerscheinklassen.

PKW & Anhänger

  • Klasse B – 100% Schaltung
  • Hier bieten wir Dir die klassische Führerscheinausbildung auf einem Schaltwagen an. Dies ist sinnvoll, wenn Du jetzt schon weißt, dass Du eines Tages einen Bus-, LKW- oder Anhänger-Führerschein machen willst oder einfach sowieso lieber mit Schaltung fährst.
    Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Eingeschlossene Klassen: AM, L

    STUNDENPENSUM - Theorie

    Doppelstunden à jeweils 90 Minuten:

    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden

    MERKMALE
    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
    • Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer

    Anhängerregelung
    • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden
    • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg dürfen mitgeführt werden, wenn das zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt


  • Klasse B197 - AUTOMATIK TRIFFT SCHALTUNG
  • Du möchtest den Führerschein lieber mit Automatik machen und später trotzdem weltweit Schaltwagen fahren, dann ist der Führerschein mit Automatik mit der Schlüsselzahl 197 die richtige Wahl. Die Schlüsselzahl 197 dient in Deutschland nur statistischen Zwecken.

    Und so funktioniert das Ganze: Du machst Deine komplette Fahrausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) absolvierst Du auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Diese Stunden werden einfach in Deine Ausbildung integriert.

    Nach einem internen, mindestens 15-minütigen Fahr-Test durch deinen Fahrlehrer bekommst Du von uns bescheinigt, dass Du auch auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst unterwegs sein kannst.

    Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Eingeschlossene Klassen: AM, L

    STUNDENPENSUM - Theorie

    Doppelstunden à jeweils 90 Minuten:

    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden

    MERKMALE
    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
    • Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer

    Anhängerregelung
    • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden
    • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg dürfen mitgeführt werden, wenn das zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

    Generelle INFO
    • Bei Erweiterung von B197 auf eine aufbauende Klasse (zum Beispiel BE, C oder D) erhält man für die entsprechende Klasse eine Automatikbeschränkung, sofern die entsprechende Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird
    • B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen


  • Klasse B 78 – 100% Automatik
  • Du möchtest sowieso lieber Automatik fahren und weißt jetzt schon, dass du auch später nicht mit einem Schaltwagen fahren willst, dann ist der Führerschein mit Automatikeintrag die richtige Wahl.

    Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ (BF17)


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Eingeschlossene Klassen: AM, L

    STUNDENPENSUM - Theorie

    Doppelstunden à jeweils 90 Minuten:

    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden

    MERKMALE
    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
    • Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer

    Anhängerregelung
    • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden
    • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg dürfen mitgeführt werden, wenn das zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt


  • Klasse BE – Anhängerführerschein (bis 7 Tonnen)
  • Dein Ziel ist es, größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger zu ziehen? Dann ist der Führerschein BE (Anhängerführerschein) genau der Richtige für Dich: Mit einem Anhängerführerschein darfst Du ein Gespann aus PKW und Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von insgesamt 7.000 kg bewegen. Sowohl der PKW als auch der Anhänger dürfen jeweils ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg aufweisen.

    Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Praxis (keine Theorie)
    • Prüfung: praktische Prüfung
    • Vorbesitz: Klasse B

    STUNDENPENSUM
    • Übungsstunden: nach Bedarf
    • Überlandfahrt: 3 Fahrten à 45 Minuten
    • Autobahnfahrt: Eine Fahrt à 45 Minuten
    • Dunkelheitsfahrt: Eine Fahrt à 45 Minuten


  • B96 – Kleiner Anhängerführerschein (bis zu 4,25 Tonnen) – an nur einem Tag
  • Der B96-Führerschein ist kein klassischer Führerschein, sondern eine Führerscheinerweiterung. Du erweiterst Deinen Führerschein also um die Schlüsselzahl 96. Damit kannst du dann schwere Anhänger ziehen. Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus PKW und Anhänger darf dann bei bis zu 4.250 kg liegen. Sollte dieser Wert überschritten werden, benötigst du einen BE-Führerschein. Bei der Erweiterung um die Schlüsselzahl 96 ist keine externe Prüfung notwendig. Du musst lediglich einen eintägigen Kurs bei uns in der Fahrschule absolvieren (Theorie & Praxis).

    Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: besondere Schulung
    • Prüfung: keine
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

    STUNDENPENSUM
    • Mindestens 7 Stunden
    • Theoretischer Übungsstoff: mindestens 2,5 Stunden
    • Praktischer Übungsstoff: mindestens 3,5 Stunden
    • Fahrpraktische Übungen: mindestens 1 Stunde pro Teilnehmer


Krafträder & Mofa

  • Mofa - Prüfbescheinigung
  • Mindestalter: 15 Jahre (Ausbildung kann etwas früher begonnen werden)


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung (keine praktische Prüfung notwendig)

    STUNDENPENSUM
    • Übungsstunden: mindestens 90 Minuten
    • Theorie/Doppelstunden: 6 oder 7 Stunden à 90 Minuten (je nach Konstellation)

    MERKMALE
    • Zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
    • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
    • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor


  • Klasse AM – Rollerführerschein
  • Mindestalter: 15 Jahre


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

    STUNDENPENSUM

    Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten

    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
    • Praxis-Übungsstunden: nach Bedarf

    MERKMALE
    ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
    • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

    DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
    • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

    VIERRÄDRIGE LEICHT-KFZ MIT
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
    • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
    • Leermasse max. 425 kg


  • Klasse A1 – Kleiner Motorradführerschein (max. 125 ccm)
  • Mindestalter: 16 Jahre


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Eingeschlossene Klassen: AM

    STUNDENPENSUM
    THEORIE
    • Doppelstunden à 90 Minuten
    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 4 Theoriestunden

    PRAXIS
    • Übungsstunden: nach Bedarf
    • Überlandfahrt: 5 Fahrten à 45 Minuten
    • Autobahnfahrt: 4 Fahrten à 45 Minuten
    • Dunkelfahrt: 3 Fahrten à 45 Minuten

    MERKMALE
    ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT
    • Hubraum max. 125 ccm
    • Motorleistung max. 11 kW
    • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg

    DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN
    • Hubraum über 50 ccm (sofern es sich um einen Verbrennungsmotor handelt)
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • Leistung max. 15 kW


  • Klasse A2 – Der Aufbau Führerschein (max. 35kW)
  • Mindestalter: 18 Jahre


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer vorgegeben.
    • Eingeschlossene Klassen: AM, A1

    STUNDENPENSUM
    THEORIE
    • Doppelstunden à 90 Minuten
    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 4 Theoriestunden

    PRAXIS
    • Übungsstunden: nach Bedarf
    • Überlandfahrt: 5 Fahrten à 45 Minuten
    • Autobahnfahrt: 4 Fahrten à 45 Minuten
    • Dunkelfahrt: 3 Fahrten à 45 Minuten

    MERKMALE
    KRAFTRÄDER
    • Leistung max. 35 kW
    • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,2 kW/kg
    • Die Krafträder dürfen nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.


  • Klasse A – Großer Motorradführerschein
  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer vorgegeben.
    • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

    STUNDENPENSUM
    THEORIE
    • Doppelstunden à 90 Minuten
    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 4 Theoriestunden

    PRAXIS
    • Übungsstunden: nach Bedarf
    • Überlandfahrt: 5 Fahrten à 45 Minuten
    • Autobahnfahrt: 4 Fahrten à 45 Minuten
    • Dunkelfahrt: 3 Fahrten à 45 Minuten

    MERKMALE
    KRAFTRÄDER MIT
    • Hubraum über 50 ccm
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h

    DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT
    • Leistung über 15 kW

    DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN
    • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
    • Leistung über 15 kW


  • Klasse B196
  • Mindestalter: 25 Jahre (mind. fünfjähriger Vorbesitz des Klasse B-Führerscheins notwendig)


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Die Anzahl der praktischen Stunden wird vom Fahrlehrer vorgegeben.
    • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

    STUNDENPENSUM
    THEORIE
    • Doppelstunden à 90 Minuten: mind. 4

    PRAXIS
    • Übungsstunden à 90 Minuten: mind. 5 Fahrten

    MERKMALE
    LEICHTKRAFTRÄDER DER MOTORRAD¬KLASSE A1
    • Hubraum max. 125 ccm
    • Motorleistung max. 11 kW (15 PS)
    • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg

    Was gilt es beim B196-Führerschein sonst noch zu beachten?
    • Es handelt sich beim B196-Führerschein nicht um einen Führerschein der Klasse A1. Somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
    • Diese neue Regelung gilt nur in Deutschland. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 bewegt werden.


Landwirtschaftliche Zugmaschinen

  • Klasse L – max. 40 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie
    • Prüfung: Theorieprüfung

    STUNDENPENSUM
    THEORIE (Doppelstunden à 90 Minuten)
    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden

    PRAXIS
    • Übungsstunden: nach Bedarf

    MERKMALE
    ZUGMASCHINEN
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
    • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

    SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
    • auch mit Anhänger


  • Klasse T – max. 60 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre


    AUSBILDUNG
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    • Eingeschlossene Klassen: AM, L

    STUNDENPENSUM
    THEORIE (Doppelstunden à 90 Minuten)
    • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
    • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
    • Zusatzstoff: 6 Theoriestunden

    PRAXIS
    • Übungsstunden: nach Bedarf

    MERKMALE
    ZUGMASCHINEN
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h
    • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
    • auch mit Anhänger

    SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN ODER SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
    • auch mit Anhänger