Mach den Schein mit 17!
Mit 16 ½ Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule für die Führerscheinklassen B, BE und B96 begonnen werden. Die theoretische Prüfung kannst du drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren ablegen, so dass du mit 17 losgehen kannst.
Durch die anschließende Begleitphase von ca. einem Jahr sammelst du Fahrpraxis und damit Sicherheit. Spätestens drei Monate nach deinem achtzehnten Geburtstag tauscht du die Prüfbescheinigung einfach in den Kartenführerschein um.
Voraussetzung für den Begleiter
• Mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. Klasse 3
• Vollendung des 30. Lebensjahres
• Maximal 3 Punkte (altes Recht/1 Punkt neues Recht ab 01.05.2014) im Verkehrszentralregister Flensburg
• Sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein
Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen.
Das Fahren ohne die eingetragene Begleitperson hat den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge.
Weitere Informationen (Formulare; Einwilligungserklärungen; etc.) und weiterführende Links findest du auf folgenden Webseiten:
www.bf17.de
www.begleitetes-fahren.de
und der Führerscheinstelle Vechta (04441-8980)