Klasse A
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Einschlussklassen: A2, A1, AM
Vorbesitz: -
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
(Ausbildungsplicht entfällt bei Vorsitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren - Stufenaufstieg)
Klasse A1
Mindestalter:
16 Jahre
Einschlussklassen: AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse A2
Mindestalter:
18 Jahre
Einschlussklassen: A1, AM
Vorbesitz: -
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht.
(Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens zwei Jahren - Stufenaufstieg)
Klasse AM
Mindestalter:
16 Jahre
Einschlussklassen: -
Vorbesitz: -
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und ...
- Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und ... , die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
Mofa
Mindestalter:
15 Jahre
- Mofa bis 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig.